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Wir sind bereit, sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern bei der Lösung ihrer Probleme zur Seite zu stehen. Arbeitgebern etwa dann, wenn die aus dem Arbeitsgesetzbuch hervorgehenden Rechte von Arbeitnehmern missbraucht werden. Arbeitnehmern dagegen dann, wenn sie ihre berechtigten Interessen gegenüber Arbeitgebern wahren, die versuchen, bei der Lösung eigener Schwierigkeiten zum Nachteil der Arbeitnehmer zu handeln.

  • Abfassung von Arbeitsverträgen einschließlich Wettbewerbsklauseln, Abfassung von Vereinbarungen für Beschäftigungen außerhalb eines Arbeitsverhältnisses (Vereinbarung zur Erbringung einer Arbeitsleistung, Vereinbarung über eine Arbeitstätigkeit), Abfassung von Vereinbarungen über materielle Verantwortlichkeit, Verfassung von Kündigungsschreiben bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, Aufhebungsverträgen sowie weiteren arbeitsrechtlichen Dokumenten.
  • Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Arbeitsrechtsstreiten (wegen Ungültigkeit einer Kündigung, Ungültigkeit einer außerordentlichen Kündigung, wegen Ansprüchen bei einer ungültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Lohnansprüchen sowie Ansprüchen aus Schadenersatz)
  • Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei einer außergerichtlichen Streitschlichtung
  • Beratung und Besprechung betreffend arbeitsrechtliche Verhältnisse (in Bezug auf Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Entwürfe von arbeitsrechtlichen Verträgen usw.)

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